Voraussetzung
VORAUSSETZUNGEN, UM AN DER LEBENSMITTELAUSGABE TEILZUNEHMEN
Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel sowie die Menge. Die Lebensmittelausgabe ist immer abhängig von den vorgegebenen Spenden. Die Abgabe von Lebensmittel kann nach den Tafelgrundsätzen nie eine Vollversorgung sein, sondern sie entspricht nur einer Ergänzungsversorgung!
Voraussetzungen:
- Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherungs- oder Wohngeldempfänger.
- Sie waren in den letzten 12 Monaten nicht Kunde der Essener Tafel.
- Sie sind wohnhaft in Essen.
- Wir halten uns an die Residenzpflicht. (§56 AsylG, §61 AufenthG)
Dann bringen Sie bitte die folgende Bescheide und Ausweise zur Anmeldung mit,
Aktuellen und kompletten Bewilligungsbescheid mit mindestens 3 monatiger Gültigkeit
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Grundsicherung
- Wohngeld
- Personalausweis(e) für alle auf dem Bescheid aufgeführten Personen
Sonstige Bescheinigungen (falls vorhanden)
- Schwerbehinderten-Ausweis
- Integrations- oder Deutschkurse
- Maßnahmen des JobCenter
- Impfnachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Std. ist !!
Bei der Anmeldung wird Ihnen eine Kundenkarte und eine feste "Lebensmittel-Abholzeit" zugeteilt (z.B. montags von 13.00 - 13.30 Uhr). Sie können für ein Jahr einmal wöchentlich zu Ihrer zugeteilten Zeit Lebensmittel erhalten. Für die Lebensmittel ist je Erwachsenen eine Schutzgebühr (z.Zt. 1,50€) zu entrichten. Nach Ablauf der Berechtigung setzt man für 1 Jahr aus.
Ausnahmen:
Folgende Personen haben die Möglichkeit, sich nach Ablauf ihres Berechtigungsjahrs für ein weiteres Jahr anzumelden, und müssen somit nicht für ein Jahr aussetzen. Voraussetzung ist der Bezug einer Transferleistung (Hartz4, Grundsicherung, Wohngeld).
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen mit einer Schwerbehinderung GdB 100 oder als Merkmal G, aG, Bl oder H
Bedarfsgemeinschaften in dem beide den Pkt.1 und/oder Pkt.2 erfüllen
Auf Personen mit einer Schwerbehinderung GdB 100 oder als Merkmal G, aG, Bl oder H wird bei der Verteilung besonders Rücksicht genommen.
Sind Sie einmal längerfristig verhindert, z.B. Krankenhaus oder Reha, müssen Sie sich schriftlich abmelden.
Nach dem vierten Fehlen in Folge müssen wir Sie leider von der Lebensmittelausgabe ausschließen.
Sollten Spenden der Tafel weiter verkauft werden, erlischt sofort die Berechtigung!
Stand: 18.08.2022